7 Tipps zum Autoexport mit 30-Tage-Zollkennzeichen – So klappt es schnell & sicher!

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Zollkennzeichen 30 Tage Autoexport leicht gemacht – inkl. 30-Tage-Zollkennzeichen & fairer Fahrzeugankauf
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Zollkennzeichen 30 Tage – Alles, was Sie wissen müssen

Wer ein Fahrzeug aus Deutschland ins Ausland überführen möchte – sei es zur dauerhaften Ausfuhr, zum Verkauf oder zum vorübergehenden Gebrauch – benötigt ein spezielles Kennzeichen. Besonders beliebt und häufig verwendet ist dabei das sogenannte Zollkennzeichen für 30 Tage, auch Ausfuhrkennzeichen genannt. Dieser Beitrag erklärt detailliert, was das 30-Tage-Zollkennzeichen ist, wofür es verwendet wird, welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen benötigt werden und wie die Beantragung funktioniert.

Was ist ein 30-Tage-Zollkennzeichen?

Das 30-Tage-Zollkennzeichen, offiziell als Ausfuhrkennzeichen bekannt, ist ein spezielles Nummernschild, das für die Überführung eines Fahrzeugs aus Deutschland in ein anderes Land genutzt wird. Es ist zeitlich begrenzt gültig – meistens für 30 Tage, kann aber auch für kürzere oder in Einzelfällen längere Zeiträume beantragt werden (bis maximal 12 Monate). Die Gültigkeitsdauer ist am roten Streifen auf dem Nummernschild erkennbar, auf dem Tag, Monat und Jahr vermerkt sind, bis zu dem das Kennzeichen gültig ist.

Dieses Kennzeichen wird ausschließlich für Fahrzeuge vergeben, die dauerhaft aus Deutschland ausgeführt werden sollen, beispielsweise beim Fahrzeugexport, bei der Rückführung in das Heimatland oder bei temporären Auslandseinsätzen.

Wann brauche ich ein Zollkennzeichen (30 Tage)?

Ein 30-Tage-Zollkennzeichen ist in folgenden Fällen erforderlich:

• Export von Fahrzeugen ins Ausland (z. B. aus Deutschland in die Schweiz, nach Polen, Frankreich oder außerhalb der EU)

• Rückführung von im Ausland gekauften Fahrzeugen in das Heimatland

• Überführungsfahrten im Ausland, wenn das Fahrzeug in Deutschland gekauft wurde

• Temporäre Zulassung für den Straßenverkehr im Ausland, sofern nationale Gesetze dies erlauben

Wichtig: Das Ausfuhrkennzeichen ist nicht für den Gebrauch innerhalb Deutschlands gedacht. Wer ein Auto in Deutschland überführen möchte, etwa vom Händler zur Wohnung oder zur Zulassungsstelle, benötigt stattdessen ein Kurzzeitkennzeichen.

Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen

Oft werden Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen miteinander verwechselt, da beide eine befristete Gültigkeit haben. Doch sie unterscheiden sich deutlich:

Merkmal

Kurzzeitkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen)

Verwendungszweck

Fahrten innerhalb Deutschlands

Fahrten ins Ausland (Export)

Gültigkeitsdauer

Maximal 5 Tage

15 bis 365 Tage (häufig 30 Tage)

Versicherung

Nur für Deutschland

Internationale Versicherungspflicht

TÜV erforderlich?

Eingeschränkt

Ja, für volle Laufzeit nötig

Nummernschildfarbe

Gelber Balken rechts

Roter Balken rechts

Welche Voraussetzungen gelten für die Ausstellung?

Für die Zuteilung eines 30-Tage-Zollkennzeichens müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU) – also TÜV – für die Dauer des Kennzeichens haben.

2. Es muss eine internationale Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, die in der Regel über eine spezielle grüne Versicherungskarte nachgewiesen wird.

3. Der Antragsteller muss sich identifizieren können, etwa durch einen Reisepass oder Personalausweis.

4. Es muss eine gültige Ausfuhrabsicht bestehen, etwa durch einen Kaufvertrag, Exportauftrag oder Ausreisebeleg.

Welche Unterlagen werden für das 30-Tage-Zollkennzeichen benötigt?

Zur Beantragung des Zollkennzeichens benötigen Sie je nach Zulassungsstelle folgende Dokumente:

Für Privatpersonen:

• Gültiger Personalausweis oder Reisepass

• Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

• Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

• Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV)

• EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für Exportversicherung

• Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis

• Zoll- bzw. Exportpapiere (je nach Fall)

• ggf. SEPA-Mandat zur Zahlung der Kfz-Steuer (wenn das Fahrzeug noch in Deutschland zugelassen ist)

• ggf. Vollmacht (wenn jemand anderes den Antrag stellt)

Für Firmen zusätzlich:

• Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

• Vollmacht mit Stempel und Unterschrift

Wie funktioniert die Beantragung?

Die Beantragung des Zollkennzeichens erfolgt in der Regel bei der örtlichen Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt). In vielen Städten ist auch ein Besuch bei privaten Zulassungsdiensten möglich, die den kompletten Vorgang gegen eine Gebühr übernehmen.

Ablauf der Beantragung:

1. Versicherung abschließen: Zuerst benötigen Sie eine spezielle Exportversicherung (auch als Ausfuhrversicherung bezeichnet), für die Sie eine eVB-Nummer erhalten.

2. Hauptuntersuchung prüfen: Der TÜV muss für die komplette Gültigkeitsdauer bestehen.

3. Unterlagen zusammenstellen: Alle erforderlichen Dokumente müssen vollständig vorliegen.

4. Zur Zulassungsstelle gehen: Dort erhalten Sie die Zollpapiere und die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens.

5. Kennzeichen prägen lassen: Direkt vor Ort können Sie die Nummernschilder anfertigen lassen.

6. Plaketten erhalten: Nach Vorlage der Schilder erhalten Sie die amtliche Plakette (HU-Siegel).

7. Fertig! Das Fahrzeug ist nun mit einem offiziellen 30-Tage-Ausfuhrkennzeichen für den Straßenverkehr im Ausland zugelassen.

Was kostet ein 30-Tage-Zollkennzeichen?

Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

Leistung

Kosten (ca.)

Zulassungsgebühr

30–50 €

Exportversicherung (30 Tage)

60–150 €

Kennzeichenprägung

20–35 €

TÜV, falls nötig

ca. 80–130 €

Kfz-Steuer (anteilig, wenn erforderlich)

variabel

Optionaler Zulassungsdienst

30–100 €

Gesamtkosten:

Rechnen Sie mit insgesamt etwa 120 bis 250 Euro, je nach Versicherungstarif, Fahrzeugtyp und Dienstleister.

Worauf muss man besonders achten?

• Versicherungsschutz prüfen: Achten Sie darauf, dass die Exportversicherung auch wirklich in allen Ländern gültig ist, die Sie durchqueren oder in denen Sie das Fahrzeug fahren möchten.

• TÜV beachten: Ist der TÜV nur noch 10 Tage gültig, dürfen Sie das Zollkennzeichen nur für diesen Zeitraum beantragen – nicht für 30 Tage.

• Kennzeichenverlust: Geht das Ausfuhrkennzeichen verloren, müssen Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei erstatten. Eine Neuausstellung ist oft nur mit erheblichem Aufwand möglich.

• Verwendung in Deutschland: Fahrten innerhalb Deutschlands mit dem Ausfuhrkennzeichen sind nur erlaubt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Ausfuhr stehen (z. B. zur Grenze, zum Hafen oder zur Verladestelle).

• Export außerhalb der EU: Bei Exporten in Länder außerhalb der EU müssen unter Umständen zusätzliche Zollformalitäten eingehalten werden (Zollausfuhranmeldung).

Wie lange dauert die Ausstellung?

In der Regel kann das Zollkennzeichen am selben Tag beantragt und ausgestellt werden – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig. Besonders in Großstädten und an Grenzen gibt es zahlreiche Dienstleister, die eine Express-Zulassung ermöglichen, oft innerhalb von 1–2 Stunden.

Zollkennzeichen 30 Tage Auto mit Zollkennzeichen exportieren – Wir kaufen jedes Fahrzeug, auch ohne TÜV!
Zollkennzeichen 30 Tage
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Für welche Länder ist das 30-Tage-Zollkennzeichen gültig?

Das Ausfuhrkennzeichen ist grundsätzlich international anerkannt, vor allem in folgenden Regionen:

• EU-Staaten (z. B. Frankreich, Italien, Polen, Österreich, Spanien)

• Schweiz und Liechtenstein

• Osteuropäische Länder (z. B. Rumänien, Bulgarien, Serbien)

• Russland (eingeschränkt), Türkei, Nordafrika (z. B. Marokko, Tunesien)

• Manche Länder benötigen eine zusätzliche Registrierung oder Meldung bei der Einreise

Tipp: Klären Sie vor der Fahrt mit der jeweiligen Botschaft oder dem Zollamt, ob das Ausfuhrkennzeichen im Zielland anerkannt wird.

Alternativen zum Zollkennzeichen

In manchen Fällen kann auch ein anderes Kennzeichen sinnvoller oder praktischer sein:

• Kurzzeitkennzeichen: Für innerdeutsche Überführungsfahrten, z. B. bei Fahrten zur Zulassungsstelle, Werkstatt oder TÜV

• Rotes Händlerkennzeichen (06er): Nur für Autohändler

• Normale Zulassung auf Halter: Wenn das Fahrzeug zunächst in Deutschland gefahren werden soll

Das Zollkennzeichen für 30 Tage – ideal für den Fahrzeugexport

Das 30-Tage-Zollkennzeichen ist eine praktische Lösung für alle, die ein Fahrzeug aus Deutschland ins Ausland überführen möchten. Es bietet eine offizielle, befristete Zulassung inklusive Versicherungsschutz für internationale Fahrten. Die Beantragung ist unkompliziert, aber mit einigen Auflagen verbunden – besonders hinsichtlich TÜV und Versicherung.

Für Fahrzeugkäufer, Händler und Exportfirmen ist das Ausfuhrkennzeichen eine bewährte Methode, um rechtssicher und flexibel Fahrzeuge ins Ausland zu verbringen. Wer sich im Vorfeld gut informiert und alle Dokumente bereithält, kann die Kennzeichen innerhalb kürzester Zeit erhalten – und das Fahrzeug legal und sicher ans Ziel bringen.

Aufbau des Zollkennzeichens

Ein typisches Zollkennzeichen besteht aus:

1. Schwarzem Schriftzug auf weißem Grund

2. Roter Rand mit Gültigkeitsdatum (Tag/Monat/Jahr)

3. Dem Zulassungsbezirk (z. B. B für Berlin, K für Köln, etc.)

4. Bis zu 5-stelliger individueller Buchstaben- und Zahlenkombination

Das rote Ablaufdatum signalisiert den letzten Tag, an dem das Kennzeichen gültig ist.

Gültigkeit: Warum 30 Tage?

Die Standardlaufzeit für ein Zollkennzeichen beträgt 30 Tage, kann aber in bestimmten Fällen auch kürzer oder etwas länger ausgestellt werden (z. B. 15 oder 90 Tage). Innerhalb dieser Frist muss das Fahrzeug die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben.

Wichtig: Nach Ablauf ist das Fahrzeug nicht mehr versichert und darf nicht mehr gefahren werden. Wer das missachtet, riskiert Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen im In- und Ausland.

Voraussetzungen für ein Zollkennzeichen

Um ein 30-Tage-Zollkennzeichen zu beantragen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Folgende Unterlagen sind notwendig:

• Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)

• Gültige Hauptuntersuchung (TÜV) – mindestens für den Zeitraum der Kennzeichen-Gültigkeit

• Gültiger Personalausweis oder Reisepass

• Versicherungsnachweis (eVB-Nummer für Exportkennzeichen)

• Nachweis über Ausfuhr (Exportnachweis, z. B. Kaufvertrag für das Ausland)

• Zollbescheinigung (bei Export in Nicht-EU-Länder)

• Nachweis über Wohnsitz oder Anschrift in Deutschland oder im Ausland

Ein ausländischer Käufer kann das Kennzeichen in der Regel ebenfalls beantragen, benötigt dazu aber u. a. eine Meldeadresse oder einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland.

So funktioniert die Beantragung

1. Versicherung abschließen

Eine spezielle Exportversicherung muss abgeschlossen werden. Sie gilt für den Zeitraum der Gültigkeit des Kennzeichens. Die eVB-Nummer erhalten Sie nach Vertragsabschluss.

2. Technische Überprüfung (TÜV)

Fahrzeuge ohne gültige HU/AU erhalten kein Zollkennzeichen. Falls die TÜV-Plakette abgelaufen ist, muss eine neue Untersuchung durchgeführt werden.

3. Zur Zulassungsstelle gehen

Mit allen Unterlagen geht man zur zuständigen Zulassungsstelle. Dort erhält man:

• die Zulassungsbescheinigung für Ausfuhrkennzeichen

• den Zollstempel

• ggf. eine Exportbescheinigung

4. Kennzeichen prägen lassen

Mit den Unterlagen geht man zu einem Schildermacher. Das Kennzeichen wird sofort geprägt.

5. Zulassung abschließen

Nach Rückkehr zur Zulassungsstelle wird das Kennzeichen abgestempelt und ist dann gültig.

Die genauen Kosten können je nach Zulassungsstelle und Anbieter variieren.

Vorteile eines 30-Tage-Zollkennzeichens

• International gültig

Es wird in den meisten Ländern weltweit anerkannt.

• Flexibilität beim Export

Käufer im Ausland können das Fahrzeug problemlos überführen.

• Versicherungsschutz inklusive

Im Kennzeichenzeitraum ist das Fahrzeug haftpflichtversichert.

• Keine dauerhafte Anmeldung nötig

Das Fahrzeug bleibt nicht in Deutschland angemeldet – ideal für Exporthändler.

Grenzen und Risiken

• Nur für Export geeignet

Es darf nicht dauerhaft in Deutschland gefahren werden.

• Strenge Vorschriften im Ausland

Nicht jedes Land akzeptiert das Kennzeichen ohne Weiteres. Eine vorherige Rücksprache mit dem Zielland ist ratsam.

• Haftung bei Unfällen

Obwohl eine Haftpflichtversicherung besteht, gilt kein Vollkaskoschutz.

• Ablaufdatum streng beachten

Nach Ablauf drohen Bußgelder und Probleme bei der Einreise in andere Länder.

Das fragen unsere Kunden

1. Kann ich das Zollkennzeichen verlängern?

Nein, eine Verlängerung ist in der Regel nicht möglich. Ein neues Kennzeichen muss beantragt werden.

2. Gilt das Kennzeichen auch in der Schweiz oder in Nicht-EU-Ländern?

Ja, in der Regel wird es auch dort akzeptiert – allerdings unbedingt vorher bei den lokalen Behörden erkundigen.

3. Kann ich das Fahrzeug damit in Deutschland fahren?

Ja, aber nur zur Überführung ins Ausland. Der ständige Gebrauch innerhalb Deutschlands ist nicht erlaubt.

4. Wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?

In der Regel am selben Tag, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Das 30-Tage-Zollkennzeichen ist die ideale Lösung, wenn ein Fahrzeug ins Ausland exportiert werden soll. Es bietet Flexibilität, Versicherungsschutz und wird international anerkannt. Wer sich gut vorbereitet, spart nicht nur Zeit und Geld, sondern vermeidet auch rechtliche Probleme. Besonders im internationalen Fahrzeughandel ist das Exportkennzeichen ein unverzichtbares Instrument für Käufer und Verkäufer.

Vorteile eines 30-Tage-Zollkennzeichens

International anerkannt

Haftpflichtversicherung inklusive

Keine reguläre Anmeldung nötig

Ideal für Autoexporte nach Osteuropa, Afrika, Nahost u. v. m.

Zollkennzeichen 30 Tage Auto verkaufen mit Zollkennzeichen – Wir kaufen jedes Fahrzeug, auch ohne TÜV!
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Warum 30-Tage-Zollkennzeichen?

Das Zollkennzeichen (auch Ausfuhrkennzeichen genannt) ist für den grenzüberschreitenden Fahrzeugexport unverzichtbar. Es enthält die rote Gültigkeitsmarke und ist 30 Tage lang gültig – genug Zeit, um das Fahrzeug sicher ins Zielland zu überführen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich ein Auto ohne TÜV exportieren?

Ja, aber nicht mit einem Zollkennzeichen. In dem Fall muss das Fahrzeug transportiert werden. Wir übernehmen das für Sie!

Was passiert nach Ablauf des Kennzeichens?

Das Fahrzeug darf dann nicht mehr gefahren werden. Eine Rückmeldung oder erneute Zulassung ist nötig.

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