5-Tage-Kennzeichen beantragen: Schnell zur Überführung – inkl. eVB, TÜV & Tipps

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Kurzzeitkennzeichen 5 Tage: So funktioniert’s – Alle Kosten & Regeln auf einen Blick
Kurzzeitkennzeichen 5 Tage: So funktioniert’s – Alle Kosten & Regeln auf einen Blick

Kurzzeitkennzeichen – Das 5-Tage-Kennzeichen einfach erklärt

Ob für eine Probefahrt, Überführung oder eine Fahrt zur Werkstatt – manchmal braucht man ein Fahrzeugkennzeichen nur für kurze Zeit. Genau dafür gibt es das Kurzzeitkennzeichen, auch bekannt als Kurzzeitkennzeichen 5 Tage. In diesem umfassenden Ratgeber erfährst du alles, was du über die Beantragung, Verwendung und Gültigkeit eines Kurzzeitkennzeichens wissen musst. Außerdem geben wir dir praktische Tipps und Hinweise zur Versicherung und den Kosten.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein spezielles Nummernschild für die vorübergehende Nutzung eines Fahrzeugs, das noch nicht dauerhaft zugelassen ist. Es ist an der gelben seitlichen Datumsleiste erkennbar und hat eine maximale Gültigkeit von 5 Kalendertagen – daher auch der Name „5-Tage-Kennzeichen“.

Die wichtigste Besonderheit: Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden und zeitlich befristet. Es darf ausschließlich in einem bestimmten Zeitraum verwendet werden, der durch das aufgedruckte Ablaufdatum begrenzt ist.

Wofür wird ein Kurzzeitkennzeichen verwendet?

Kurzzeitkennzeichen werden hauptsächlich für folgende Zwecke genutzt:

• Probefahrten mit einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug

• Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands (z. B. vom Händler zum Käufer)

• Fahrten zur Hauptuntersuchung (TÜV)

• Werkstattfahrten, wenn das Fahrzeug z. B. repariert oder geprüft werden muss

• Verkaufsvorbereitungen, bei denen das Fahrzeug bewegt werden muss

Ein Kurzzeitkennzeichen eignet sich jedoch nicht für Fahrten ins Ausland – dafür ist ein Ausfuhrkennzeichen notwendig.

Wer darf ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Ein Kurzzeitkennzeichen darf jede natürliche oder juristische Person beantragen, die ein berechtigtes Interesse an der Nutzung hat. Dies können zum Beispiel sein:

• Privatpersonen, die ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen möchten

Kfz-Händler und Autohäuser

• Werkstätten

• Kfz-Zulassungsdienste

In der Regel wird das Kennzeichen auf den Namen des Antragstellers ausgestellt, der dann für die Nutzung verantwortlich ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Gültige HU (Hauptuntersuchung)

• Für eine uneingeschränkte Nutzung muss das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) besitzen.

• Ist keine gültige HU vorhanden, dürfen nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüf- oder Werkstattstelle durchgeführt werden.

2. Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugpapiere

• Du benötigst mindestens den alten Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder eine Datenbestätigung des Fahrzeugs.

• Bei Neufahrzeugen reicht die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier).

3. Identitätsnachweis

• Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

4. Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)

• Für das Kurzzeitkennzeichen muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) speziell für Kurzzeitkennzeichen vorgelegt werden.

Wo beantragt man das Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen kann bei jeder deutschen Zulassungsstelle beantragt werden – unabhängig vom Wohnsitz oder dem Standort des Fahrzeugs. Das bedeutet:

Du kannst ein Kurzzeitkennzeichen in einer beliebigen Stadt oder einem beliebigen Landkreis beantragen, nicht nur an deinem Wohnort.

Benötigte Unterlagen:

• Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

• Nachweis über die eVB-Nummer (Kurzzeitkennzeichen-Versicherung)

• Fahrzeugschein oder Fahrzeugdaten (z. B. COC-Papier)

• Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

• Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten

Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

1. Versicherung abschließen

Besorge dir eine spezielle eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen. Diese erhältst du bei vielen Kfz-Versicherungen online oder telefonisch.

2. Zulassungsstelle aufsuchen

Gehe mit allen Unterlagen zur zuständigen oder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle.

3. Gebühren bezahlen

Die Kosten für die Zulassung betragen etwa 13–15 Euro. Weitere Gebühren können je nach Stadt variieren.

4. Nummernschilder prägen lassen

Mit den zugewiesenen Kennzeichen kannst du zu einem Schilderdienst gehen und die gelben Kurzzeitkennzeichen anfertigen lassen. Die Kosten hierfür liegen bei 15–25 Euro pro Satz.

5. Fahrzeug nutzen

Jetzt darfst du das Fahrzeug innerhalb der 5-Tage-Frist im Rahmen der Zulassung bewegen.

Gültigkeit und Ablauf

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem aufgedruckten Startdatum bis maximal 5 Tage später gültig – inklusive des Start- und Endtags. Ein Beispiel:

• Beantragt am: 9. Juli

• Gültig vom: 9. Juli

• Gültig bis: 13. Juli (23:59 Uhr)

Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf ist das Kennzeichen ungültig und darf nicht mehr verwendet werden.

Versicherung für Kurzzeitkennzeichen

Die Versicherung ist obligatorisch und umfasst in der Regel:

• Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben)

• Optional: Teilkasko oder Vollkasko gegen Aufpreis

Die Kosten für die Kurzzeitversicherung schwanken je nach Anbieter und Deckung:

Anbieter

Preis (ca.)

Inkl. Kasko

Direktversicherer

30–70 €

Nein

Premium-Anbieter

80–150 €

Teilweise

Achte darauf, dass die Versicherung nur für den angegebenen Zeitraum gültig ist. Sie endet automatisch mit Ablauf des Kennzeichens.

Was darf mit einem Kurzzeitkennzeichen gemacht werden?

Erlaubt:

• Probefahrten

• Überführungsfahrten (z. B. vom Verkäufer zum Käufer)

• Fahrten zur HU, AU oder Werkstatt

• Fahrten zur Zulassungsstelle

Nicht erlaubt:

• Fahrten ins Ausland (dafür benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen)

• Gewerbliche Nutzung (z. B. Mietwagenbetrieb)

• Nutzung über die 5-Tage-Frist hinaus

• Verwendung an einem anderen Fahrzeug als ursprünglich angegeben

Was passiert nach Ablauf?

Nach Ablauf der Gültigkeit muss das Kennzeichen nicht zurückgegeben, aber entwertet werden. Du kannst die Schilder entsorgen oder aufbewahren – eine Wiederverwendung ist ausgeschlossen.

Wichtig: Wer ein Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens noch bewegt, macht sich strafbar – es drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Besonderheiten bei fehlender HU

Wenn das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung hat, gelten besondere Einschränkungen:

• Du darfst nur zur nächstgelegenen TÜV-Stelle oder Werkstatt fahren.

• Die Route muss direkt und ohne Umwege erfolgen.

• In der Praxis akzeptieren viele Prüfer und Polizisten keine “Fahrten ins Blaue”.

Wichtig: Diese Einschränkungen gelten auch, wenn das Fahrzeug im Inland überführt wird.

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Kurzzeitkennzeichen und Ausland – geht das?

Die Verwendung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland ist nicht erlaubt, da sie keine internationale Zulassung darstellen. Für Fahrzeugexporte brauchst du ein:

• Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen) mit rotem Rand

• Gültigkeit: Bis zu 1 Jahr

• Inkl. internationaler Versicherung (Grüne Karte)

Wenn du ein Fahrzeug ins Ausland verkaufen oder überführen möchtest, ist das Kurzzeitkennzeichen nicht die richtige Wahl.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen insgesamt?

Hier ein Überblick über die typischen Kosten:

Posten

Preis (ca.)

Zulassungsgebühr

13–15 €

Nummernschilder

15–25 €

Kurzzeitversicherung

30–150 €

Gesamt

60–190 €

Der Preis hängt stark davon ab, ob du nur die Pflichtversicherung möchtest oder zusätzliche Leistungen (Kasko, Schutzbrief etc.).

Alternativen zum Kurzzeitkennzeichen

Je nach Anwendungsfall können auch folgende Alternativen infrage kommen:

1. Rotes Händlerkennzeichen (07er)

• Für Händler und Werkstätten

• Dauerhafte Nutzung für wechselnde Fahrzeuge

2. Ausfuhrkennzeichen

• Für Fahrten ins Ausland

• Mit internationaler Zulassung

3. Normale Zulassung

• Bei längerer Nutzung sinnvoller

• Höhere Kosten, aber volle Nutzungsfreiheit

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?

Ja, das ist ausdrücklich erlaubt – auch ohne gültige HU, sofern die Fahrt zur Prüfung dient.

Muss ich das Fahrzeug versichern?

Ja, ohne eine gültige Kurzzeit-eVB-Nummer wird kein Kennzeichen ausgegeben.

Darf ich mit dem Kennzeichen einen Anhänger ziehen?

Nur, wenn auch der Anhänger korrekt zugelassen ist. Für Anhänger gibt es keine Kurzzeitkennzeichen.

Was passiert bei einem Unfall?

Die Versicherung tritt ein – je nach gewähltem Versicherungsschutz (nur Haftpflicht oder auch Kasko).

Kurzzeitkennzeichen als praktische Lösung für 5 Tage

Das Kurzzeitkennzeichen ist eine schnelle, flexible und kostengünstige Möglichkeit, um Fahrzeuge für einen begrenzten Zeitraum zu bewegen. Ob zur Probefahrt, Werkstatt oder Überführung – es eignet sich ideal für Privatpersonen, Autohändler und Werkstätten. Wichtig ist jedoch, die geltenden Regeln genau zu kennen und das Kennzeichen nur im erlaubten Rahmen zu verwenden.

Wenn du ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen möchtest und eine kurzfristige Lösung suchst, ist das 5-Tage-Kennzeichen eine sinnvolle Option – vorausgesetzt, du planst die Fahrten gut und beachtest die rechtlichen Rahmenbedingungen.

🔎 Detaillierte Hinweise zur Versicherung (eVB für Kurzzeitkennzeichen)

Viele unterschätzen, wie wichtig die richtige eVB-Nummer ist. Nicht jede Kfz-Versicherung bietet diese spontan oder günstig an. Achte auf:

• Gültigkeit nur für 5 Tage: eVB für Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich in dem angegebenen Zeitraum. Danach endet der Versicherungsschutz automatisch.

• Nur Haftpflicht oder mit Teilkasko: Teilkasko (z. B. bei Probefahrt eines teuren Autos) ist optional und empfehlenswert.

• Keine Rückerstattung: Selbst wenn du das Kennzeichen nicht nutzt, werden Beiträge in der Regel nicht zurückerstattet.

Tipp: Versicherer wie HUK, DEVK, AXA oder HDI bieten online eVBs speziell für Kurzzeitkennzeichen an – oft innerhalb von Minuten.

🔄 Kann man ein Kurzzeitkennzeichen mehrfach verwenden?

Nein – Kurzzeitkennzeichen sind fahrzeuggebunden. Das heißt:

• Es darf nur an dem Fahrzeug genutzt werden, für das es beantragt wurde.

• Die Fahrgestellnummer wird bei der Beantragung in das System eingetragen.

• Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für ein anderes Fahrzeug ist nicht erlaubt – auch nicht bei Fahrzeugausfall.

🛑 Was passiert bei einer Polizeikontrolle?

Die Polizei prüft:

• Ist das Fahrzeug auf die richtige Fahrgestellnummer zugelassen?

• Ist das Ablaufdatum noch nicht überschritten?

• Liegt eine gültige HU vor? Wenn nicht: Ist die Fahrt zur HU dokumentierbar?

Wichtig: Wenn du mit einem Kurzzeitkennzeichen unterwegs bist und es nicht korrekt verwendest (z. B. für Freizeitfahrten ohne HU), drohen:

• Bußgeld von bis zu 70 Euro

• 1 Punkt in Flensburg

• Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

📌 Besonderheit: Fahrzeug ohne gültige HU, aber fahrbereit?

Wenn du ein Fahrzeug hast, das technisch fahrbereit ist, aber keine gültige HU hat:

• Du darfst zur nächsten Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) fahren.

• Die Prüfstelle muss im selben oder benachbarten Zulassungsbezirk liegen.

• Die Fahrt muss direkt erfolgen, also ohne Umweg oder Zwischenhalt.

Du darfst danach auch zur Werkstatt fahren, falls die HU nicht bestanden wurde.

🧾 Was steht auf dem Kurzzeitkennzeichen?

Die Kennzeichen haben folgende Merkmale:

• Schwarze Schrift auf weißem Hintergrund, wie normale Kennzeichen

• Gelbes Feld auf der rechten Seite mit dem Gültigkeitszeitraum (Start- und Enddatum)

• Beispiel für Kennzeichen: K-0701 oder B-1234

• Die Buchstaben und Zahlen sagen nichts über das Fahrzeug aus, sondern dienen nur der Registrierung

🛠️ Was tun, wenn das Fahrzeug doch nicht fährt?

Wenn du das Kurzzeitkennzeichen schon beantragt hast, aber das Fahrzeug nicht wie geplant genutzt werden kann (z. B. wegen Defekt):

• Du kannst das Kennzeichen nicht zurückgeben oder erstatten lassen.

• Die Versicherung und Zulassungsgebühren sind verfallen.

• Du musst ein neues Kennzeichen beantragen – bei Bedarf mit neuer eVB.

🗓️ Darf ich das Fahrzeug mehrere Tage parken?

Ja – während der 5-Tage-Frist darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen auch geparkt werden, solange:

• Es versichert ist

• Die Frist noch nicht abgelaufen ist

• Es nicht verkehrsunsicher ist

Nach Ablauf der 5 Tage darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichem Grund abgestellt werden – es gilt dann als nicht zugelassen.

🧩 Sonderfälle: Fahrzeug hat keine deutschen Papiere

Wenn du ein Fahrzeug aus dem Ausland gekauft hast (z. B. ohne deutsche Zulassungsbescheinigung), gelten andere Regeln:

• Kurzzeitkennzeichen können nur für Fahrzeuge mit gültigen Daten (COC, ausländische Zulassung, Fahrzeugbrief) beantragt werden.

• Du brauchst mindestens eine Fahrgestellnummer und nachweisbare technische Daten.

• Manche Zulassungsstellen lehnen ausländische Fahrzeuge ab – vorher dort nachfragen!

🧭 Welche Strecken darf man fahren?

Grundsätzlich darfst du mit dem Kurzzeitkennzeichen:

• Innerhalb Deutschlands fahren

• Von A nach B – unabhängig vom Wohnsitz oder Standort der Zulassung

Beispiel:

Du wohnst in München, das Fahrzeug steht in Hamburg – du kannst es mit einem dort ausgestellten Kurzzeitkennzeichen legal nach München überführen, solange alle Vorschriften erfüllt sind.

📋 Checkliste: Das brauchst du für das Kurzzeitkennzeichen

Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen

Fahrzeugschein oder COC-Papiere (bzw. technische Daten)

Ggf. HU-Bescheinigung

Ggf. Vollmacht (bei Vertretung)

Bargeld oder EC-Karte für Gebühren und Schilderprägung

🔚 Was passiert nach Ablauf?

Nach Ablauf der Frist:

• Das Fahrzeug gilt als nicht mehr zugelassen

• Es darf nicht mehr gefahren oder geparkt werden (außer auf Privatgrundstücken)

• Die Versicherung endet automatisch

Du musst dann entweder:

• Das Fahrzeug dauerhaft zulassen

• Oder ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen (inkl. neuer eVB)

Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) & Autoankauf – So einfach geht’s mit wirkaufenwagen.de

Du möchtest dein Auto verkaufen, es aber vorher noch überführen oder einem Käufer zur Probefahrt überlassen? Dann ist das Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen) genau die richtige Lösung. Bei wirkaufenwagen.de verbinden wir den professionellen Autoankauf mit schneller Kennzeichen-Lösung – unkompliziert, rechtssicher und auf Wunsch inklusive Abholung.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein zeitlich begrenztes Nummernschild, das ausschließlich für Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrten innerhalb Deutschlands verwendet werden darf. Es gilt für maximal 5 Tage und ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.

Typische Einsatzzwecke:

• Fahrzeugverkauf mit Probefahrt

• Überführung zu einem Käufer

• Fahrt zur Zulassungsstelle oder Werkstatt

• HU-/TÜV-Vorführung

• Transport zu uns bei wirkaufenwagen.de

Warum braucht man ein Kurzzeitkennzeichen beim Autoankauf?

Viele Fahrzeuge, die verkauft werden, sind entweder abgemeldet, haben keinen TÜV mehr oder sind nicht mehr versichert. Für eine sichere und legale Fahrt – etwa zur Begutachtung, zur Probefahrt oder zur Abgabe beim Käufer – ist ein 5-Tage-Kennzeichen oft unerlässlich.

Gerade wenn du dein Auto an wirkaufenwagen.de verkaufen willst und:

• dein Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist

• keine gültige HU besitzt

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… dann helfen wir dir dabei, das passende Kurzzeitkennzeichen zu organisieren.

Tipp: Bei uns kannst du dein Kurzzeitkennzeichen direkt mit dem Autoankauf kombinieren – stressfrei und ohne Extra-Aufwand.

Dokumente & Voraussetzungen

Wenn du das 5-Tage-Kennzeichen selbst beantragen möchtest oder wir das für dich übernehmen, brauchst du:

• Personalausweis oder Reisepass

• eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

• Fahrzeugschein / COC-Papiere

• HU-Bescheinigung (falls vorhanden)

• Vollmacht, wenn wir für dich beantragen

Was ist mit TÜV?

Keine Sorge: Auch Fahrzeuge ohne TÜV können mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden – allerdings nur für direkte Fahrten zur Prüfstelle oder zur Werkstatt. Wir von wirkaufenwagen.de kennen alle Regeln und helfen dir, auf der sicheren Seite zu bleiben.

Auto verkaufen mit Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) – Schnell, legal & stressfrei mit wirkaufenwagen.de
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